Nach der neuerlichen Entscheidung zur Verlängerung des Lockdown informieren die Landesverbände.
Die Verbände sind gemäß ihrer Satzung und Spielordnung verpflichtet, Spielbetrieb zu ermöglichen und zu organisieren, wird betont. Der Beschluss für alle Mannschaften in der BWOL und in den Spielklassen der Verbände HVW, SHV, BHV vom 21. Dezember 2020 ist weiterhin gültig.
Training und Spielbetrieb im Amateursport bleibt bis Mitte Februar nicht erlaubt. Die Absicht zum Wochenende 13./14. März den Spielbetrieb wieder aufnehmen zu können besteht. Damit hätten die Vereine noch Zeit, den Trainingsbetrieb rechtzeitig vor dem Re-Start aufzunehmen.
Auch wenn das Zeitfenster nicht viel Spielraum lässt, planen die Verbände den Re-Start, aber auch andere mögliche Varianten.