Zum Inhalt springen Zurück zum Seitenanfang
Covid-19

Handball ohne Alkohol



Landratsamt Emmendingen erlässt Allgemeinverfügung zum Verbot von Ausschank und Konsum von Alkohol bei Sportwettkämpfen und -wettbewerben.

Der Ausschank und der Konsum von alkoholhaltigen Getränken bei Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben wurden per Allgemeinverfügung untersagt.

Das Verbot gilt bereits vor den Sportveranstaltungen und natürlich auch nach diesen, auf den jeweiligen Sportanlagen.

„Ausgenommen von diesem Verbot sind Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe in privatem Raum, an denen – einschließlich Zuschauern –  nicht mehr als 10 Personen teilnehmen.“

Das Landratsamt möchte damit eine Schutzvorkehrung treffen, um Situationen zu vermeiden, die eine Verbreitung des Corona-Virus begünstigen.

Was bereits seit dem 08.10.2020 für den Spitzen- und Profisport Gültigkeit hatte, wird nun auf den Amateurbereich ausgeweitet.

Grund für diese Maßnahme ist eine Überschreitung der 7-Tages-Inzidenz über 50 im Landkreis.

Zur Allgemeinverfügung